61_1960
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61. Kundmachung: Beitritt Ghanas und Kambodschas zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 61. Kundmachung: Beitritt Ghanas und Kambodschas zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
1960_61_0 61. Kundmachung: Beitritt Ghanas und Kambodschas zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Nach Mitteilungen der Rechtsabteilung der
Vereinten Nationen sind Ghana und Kambodscha
dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen
zum privaten Gebrauch im internationalen
Verkehr, BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.
Der Beitritt Ghanas ist am 16. November 1959,
jener Kambodschas am 21. Dezember 1959 wirksam
geworden.