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61_1960 AT

61. Kundmachung: Beitritt Ghanas und Kambodschas zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Kundmachung: Beitritt Ghanas und Kambodschas zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.

Nach Mitteilungen der Rechtsabteilung der

Vereinten Nationen sind Ghana und Kambodscha

dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen

zum privaten Gebrauch im internationalen

Verkehr, BGBl. Nr. 170/1959, beigetreten.

Der Beitritt Ghanas ist am 16. November 1959,

jener Kambodschas am 21. Dezember 1959 wirksam

geworden.

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