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61_1958 AT

61. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Schweden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Schweden.

Gemäß einer Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat das Königreich

Schweden am 21. Dezember 1957 die Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen, betreffend

das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen,

vom 1. März 1954 (BGBl. Nr. 91/1957), im Ministerium

der Auswärtigen Angelegenheiten der

Niederlande hinterlegt.

Das Übereinkommen ist auf Grund seines Artikels

28 Abs. ,2 am 19. Feber 1958 für das

Königreich Schweden in Kraft getreten.

Somit sind bisher folgende Staaten Vertragspartner

des Übereinkommens geworden: Finnland,

Italien, Luxemburg, Österreich, Schweden

und die Schweiz.

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