61_1958
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61. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Schweden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 61. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Schweden.
1958_61_0 61. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch Schweden.
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Gemäß einer Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien hat das Königreich
Schweden am 21. Dezember 1957 die Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen, betreffend
das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen,
vom 1. März 1954 (BGBl. Nr. 91/1957), im Ministerium
der Auswärtigen Angelegenheiten der
Niederlande hinterlegt.
Das Übereinkommen ist auf Grund seines Artikels
28 Abs. ,2 am 19. Feber 1958 für das
Königreich Schweden in Kraft getreten.
Somit sind bisher folgende Staaten Vertragspartner
des Übereinkommens geworden: Finnland,
Italien, Luxemburg, Österreich, Schweden
und die Schweiz.