61_1949
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61. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 61. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.
1949_61_0 61. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.
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Auf Grund des § 3, dritter Absatz, des Gesetzes
vom 18. Dezember 1906, R. G. Bl.
Nr. 5/1907, betreffend die Regelung des Apothekenwesens,
wird verordnet
Im § 1, Abs. (1), der Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung vom 24. Oktober
1946, B. G. Bl. Nr. 208, betreffend die
Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten,
sind nach den Worten: „ihrem Berufe
gemäß" die Worte: „in Sanitätskompagnien,"
einzufügen.