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619_1991 AT

619. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 619. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht

von Waren, BGBl. Nr. 674/1987, wird wie

folgt geändert

§ 3 entfällt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1991 in

Kraft.

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