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617_2003 AT

617. Verordnung: Änderung der Gasölkennzeichnungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 617. Verordnung: Änderung der Gasölkennzeichnungsverordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Kennzeichnung von

Gasöl (Gasölkennzeichnungsverordnung), BGBl. II Nr. 450/2001, wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 2 lautet

„2. auf 1000 Liter Gasöl bei 15 °C mindestens 6 und höchstens 9 Gramm N-Ethyl-N-[2-(1-Isobutoxyethoxy)

ethyl]-4-(phenylazo)anilin (Identifizierung nach dem Colour Index: Solvent Yellow

124).“

2. Der Wortlaut des § 3 erhält die Bezeichnung „§ 3. (1)“ und es wird folgender Absatz 2 angefügt

„(2) § 1 Z 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 617/2003 ist ab 1. Jänner 2004 anzuwenden.“

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