617_1991
AT
617. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1991
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 617. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1991 — BÜG 1991
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1991, BGBl. Nr. 162, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1991, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur
Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen
betraut.