617_1986
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617. Kundmachung: Mitteilung gemäß Art. 13 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 617. Kundmachung: Mitteilung gemäß Art. 13 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
1986_617_0 617. Kundmachung: Mitteilung gemäß Art. 13 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung
haben die Niederlande die gemäß Art. 13 des
Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen auf dem Gebiet der
Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl.
Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend
Rücknahme eines Vorbehaltes BGBl.
Nr. 169/1981) zuständigen Behörden Kundgemacht in BGBl. Nr. 43/1970 wie folgt
geändert
für die Niederländischen Antillen
das Gericht erster Instanz und der Gemeinsame
Gerichtshof für die Niederländischen Antillen und
Aruba;
für Aruba
das Gericht erster Instanz und im Falle der Berufung
der Gemeinsame Gerichtshof für die Niederländischen
Antillen und Aruba.