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617_1986 AT

617. Kundmachung: Mitteilung gemäß Art. 13 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 617. Kundmachung: Mitteilung gemäß Art. 13 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

haben die Niederlande die gemäß Art. 13 des

Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung

von Entscheidungen auf dem Gebiet der

Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl.

Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend

Rücknahme eines Vorbehaltes BGBl.

Nr. 169/1981) zuständigen Behörden Kundgemacht in BGBl. Nr. 43/1970 wie folgt

geändert

für die Niederländischen Antillen

das Gericht erster Instanz und der Gemeinsame

Gerichtshof für die Niederländischen Antillen und

Aruba;

für Aruba

das Gericht erster Instanz und im Falle der Berufung

der Gemeinsame Gerichtshof für die Niederländischen

Antillen und Aruba.

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