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616_1976 AT

616. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 616. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung

vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl

Nr. 497/1974, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuß

des Nationalrates verordnet

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die

Leistungen der nach § 45 Rechtsanwaltsordnung

bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1975

und die folgenden Jahre mit 52 Millionen Schilling

festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember

1976 in Kraft.

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