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615_1995 AT

615. Verordnung: Änderung der Hochschul-Statistikverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 615. Verordnung: Änderung der Hochschul-Statistikverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, des § 51 Abs. 3 des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 187/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, sowie des § 4 Abs. 7 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993, wird verordnet

Die Hochschul-Statistikverordnung (HStatVO), BGBl. Nr. 271/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 752/1994, wird wie folgt geändert

1. In der Überschrift zu § 5 entfallen die Worte „und Übergangsbestimmungen"

2. § 5 Abs. 2 entfällt; Abs. 3 wird als Abs. 2 bezeichnet.

3. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die §§ 5 und 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 615/1995 treten mit 13. September 1995 in Kraft."

4. Folgender § 6 samt Überschrift wird angefügt

„Übergangsbestimmungen

§ 6. Abweichend von § 2 Abs. 1 und 2 sind an der Akademie der bildenden Künste in Wien und an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien die Erhebungen bei der Aufnahme sowie der Inskription des zweiten oder eines weiteren Semesters bis einschließlich Studienjahr 1996/97 mittels der vor dem 15. Juni 1989 verwendeten Formulare durchzuführen."

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