Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615_1989 AT

615. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 70. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 615. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 70. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Dem Land Kärnten wird aus Anlaß der

70. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung,

auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet

ansässige Wohnbevölkerung für die Zugehörigkeit

zur Republik Österreich entschieden hat, im

Jahr 1990 aus Bundesmitteln ein einmaliger

Zweckzuschuß von 40 Millionen Schilling gewährt.

Dieser Bundeszuschuß ist zur Verbesserung der

Infrastruktur und für besondere Vorhaben im

damals umkämpften Gebiet zum Zweck der

Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu

Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für

die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel

bestimmt.

§ 2. Die Überprüfung der widmungsgemäßen

Verwendung des Bundeszuschusses behält sich der

Bund vor.

§ 3. Der Bundeszuschuß ist vom Land Kärnten

haushaltsmäßig zu verrechnen.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →