Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613_1989 AT

613. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 613. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Förderung politischer

Bildungsarbeit und Publizistik 1984, BGBl. Nr. 369,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 245/1989, wird geändert wie folgt

In § 2 Abs. 4 hat der erste Satz zu lauten

„Jedem förderungswürdigen Rechtsträger sind

auf sein Verlangen zusätzliche Förderungsmittel für

internationale politische Bildungsarbeit in der Höhe

von 30 vH der ihm gemäß Abs. 2 gebührenden

Förderungsmitteln zuzuweisen."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in

Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut. Die Vorbereitung und

Durchführung der Beschlüsse der Bundesregierung

obliegt dem Bundeskanzler.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →