613. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich
um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987,
BGBl. Nr. 630, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in
vereinfachter Form in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 675/1987, 115/1988, 158/1988, 255/
1988, 302/1988, 391/1988, 481/1988 und 530/1988 wird wie folgt geändert
1. Die Anlage 2 (Ausfuhr) wird wie folgt geändert
2. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert
3. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung in der Einfuhr) wird wie folgt geändert
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.