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613_1974 AT

613. Verordnung: Schulfreierklärung des 23. Dezember 1974

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 613. Verordnung: Schulfreierklärung des 23. Dezember 1974

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 468/1974 wird

verordnet

An den unter das Schulzeitgesetz fallenden

Bundesschulen wird der 23. Dezember 1974

schulfrei erklärt.

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