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613_1973 AT

613. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 613. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 122

Voralpen Straße wird im Bereich der Gemeinde

Steyr wie folgt bestimmt

Die neue. Straßentrasse verläßt bei km 31,620

die alte Bundesstraße, führt sodann auf der Trasse

der B 115 Eisen Straße über die Rederbrücke und

Blümelhuberstraße zum „Ennserknoten", verläuft

von dort ab km 31,615 auf einer neu herzustellenden

Trasse in einem Rechtsbogen in südwestlicher

Richtung und bindet bei km 33,200

— etwa 200 m vor der Einmündung der Kegelprielgasse

— in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Steyr aufliegenden

Planunterlagen (Grundeinlösungsplan

1 : 1000, Obersichtsplan 1 : 10.000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz findet auf den Abschnitt

von km 31,615 bis km 33,200 Anwendung.

Das Bundesstraßenbaugebiet beträgt 35 m

beiderseits der Straßenachse.

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