613. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 122
Voralpen Straße wird im Bereich der Gemeinde
Steyr wie folgt bestimmt
Die neue. Straßentrasse verläßt bei km 31,620
die alte Bundesstraße, führt sodann auf der Trasse
der B 115 Eisen Straße über die Rederbrücke und
Blümelhuberstraße zum „Ennserknoten", verläuft
von dort ab km 31,615 auf einer neu herzustellenden
Trasse in einem Rechtsbogen in südwestlicher
Richtung und bindet bei km 33,200
— etwa 200 m vor der Einmündung der Kegelprielgasse
— in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Steyr aufliegenden
Planunterlagen (Grundeinlösungsplan
1 : 1000, Obersichtsplan 1 : 10.000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz findet auf den Abschnitt
von km 31,615 bis km 33,200 Anwendung.
Das Bundesstraßenbaugebiet beträgt 35 m
beiderseits der Straßenachse.