612. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und
des Bundesministers für Finanzen, BGBl.
Nr. 50/1984, mit der das Nationalbankgesetz 1955
wiederverlautbart wird, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 1 wird im Art. X nach „§ 57." die
Absatzbezeichnung „(1)" eingefügt.
2. Die Kundmachung des Auszuges aus dem
Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 11/82 der 11. Gemeinsamen
Sitzung des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen
Rates, BGBl. Nr. 178/1984, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage zu EFTA/W 12/82 lautet es
a) in Z 19 statt „BGBl. Nr. 407/1981" richtig
„BGBl. Nr. 162/1982"
und
b) wird an die Fußnote 2) der Klammerausdruck
„(siehe BGBl. Nr. 407/1981)." angefügt.
3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und
des Bundesministers für soziale Verwaltung, BGBl.
Nr. 287/1984, mit dem das Landarbeitsgesetz wiederverlautbart
wird, wird wie folgt berichtigt
a) Im Titel der Kundmachung lautet es statt
„mit dem" richtig „mit der".
b) In der Anlage 1 lautet es im Art. I § 156
Abs. 2 statt „Wahlzeit" richtig „Wahlzahl".
4. Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984,
BGBl. Nr. 302, wird wie folgt berichtigt
Im § 72 Abs. 2 lautet es statt „§ 1" richtig
„Abs. 1".
5. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.
Nr. 379/1984, mit der das Bundesgesetz über die
Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen
Rundfunks wiederverlautbart wird, wird wie folgt
berichtigt
In der Anlage 1 lautet es im Art. I
a) im § 17 Abs. 4 statt „diese Bundesgesetzes"
richtig „dieses Bundesgesetzes"
und.
b) im § 25 Abs. 3 Z 1 zweiter Satz statt „, die
Erstattung" richtig „ , der Erstattung".
6. Die Verordnung des Bundesministers für
soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 15/1985, mit der
die Verordnung über die Einbeziehung des Wirtschaftszweiges
„Unternehmungen der eisenerzeugenden
Industrie" in das Sonderunterstützungsgesetz
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im. zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.
Nr. 215/1973" richtig „BGBl. Nr. 215/1983".
7. Die Verordnung des Bundesministers für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBl.
Nr. 69/1985, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
1967 geändert wird (15. Novelle
zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 4 unter „Typenspezifische Daten"
lautet es in der Spalte „Leistung" statt „kw" richtig
„kW" und in der Spalte „Nahfeldpegel" statt „db"
richtig „dB".
8. Die Verordnung des Bundesministers für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBl.
Nr. 101/1985, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
1967 geändert wird (16. Novelle
zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. I Z 57 lautet es stau „der dritte Satz."
richtig „der vierte Satz ".
b) Im Art. II Abs. 2 lautet es statt „Art. I Z 7"
richtig „Art. I Z 5".
c) Im Art. II Abs. 3 lautet es statt „Art. I Z 10"
richtig „Art. I Z 8".
d) Im Art. II Abs. 4 lautet es statt „Art. I Z 9"
richtig „Art. I Z 7" und statt „Z 11" richtig
Z 9".
e) Im Art. II Abs. 7 lautet es statt „Art. I Z 27"
richtig „Art. I Z 24".
f) Im Art. II Abs. 8 lautet es statt „Art. I Z 29"
richtig „Art. I Z 26".
g) Im Art. II Abs. 9 lautet es statt „Art. I Z 67"
richtig „Art. I Z 64".
h) Im Art. II Abs. 10 lautet es statt „Art. I Z 79"
richtig „Art. I Z 76".
i) Im Art. IV Abs. 2 lit. b lautet es statt „Z 7"
richtig „Z 5".
j) Im Art. IV Abs. 2 lit. c lautet es statt „Z 9"
richtig „Z 7" und statt „Z 11" richtig „Z 9".
k) Im Art. IV Abs. 2 lit. d lautet es statt „Z 21"
richtig „Z 18".
1) Im Art. IV Abs. 2 lit. f lautet es statt „Z 27"
richtig „Z 24".
m) Im Art. IV Abs. 2 lit. g lautet es statt „Z 67"
richtig „Z 64".
9. Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, BGBl.
Nr. 104/1985, wird wie folgt berichtigt
Im § 97 lautet es statt „BGBl. Nr. 666/1983"
richtig „BGBl. Nr. 613/1983".
10. Die Verordnung des Bundesministers für
soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 105/1985, über die
Anpassung der Ausgleichstaxe nach dem Invalideneinstellungsgesetz
für das Kalenderjahr 1985 wird
wie folgt berichtigt
Im Titel der Verordnung lautet es statt
„19. November 1984" richtig „19. Feber 1985".
11. Die Kundmachung des Notenwechsels
betreffend die Aufhebung der Notenwechsel über
die Zollermäßigung für die Einfuhr bestimmter
Personenkraftwagen aus der Sowjetunion, BGBl.
Nr. 131/1985, wird wie folgt berichtigt
12. Die Kundmachung der Änderungen der Berner
Übereinkunft zum Schutz von Werken der
Literatur und Kunst, BGBl. Nr. 133/1985, wird wie
folgt berichtigt
Im vorletzten Satz lautet es statt „Artikel 23
Absatz 6 Buchstabe b)" richtig „Artikel 23 Absatz 6
Buchstabe a)".
13. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 146/1985, betreffend die Ratifikation
des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht durch die Schweiz wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „1. März 1985"
richtig „11. März 1985".
14. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen, BGBl. Nr. 163/1985, betreffend die Verlegung
des Zollamtes Sulzberg wird wie folgt
berichtigt
Im § 1 lautet es statt „Abschnitt 6" richtig
„Abschnitt G".
15. Die Kundmachung des Vertrages zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland auf dem Gebiet des Konkurs- und
Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts, BGBl. Nr. 233/
1985, wird wie folgt berichtigt
Im letzten Satz lautet es statt „Artikel 33
Absatz 2" richtig „Artikel 34 Absatz 2".
16. Im 167. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach
dem Titel der BGBl. Nr. 380 statt „GP XVI" richtig
„GP XIV".
17. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 444/1985, über
den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz
1985), über Änderungen des Lebensmittelgesetzes
1975, BGBl. Nr. 86, und des Bundesfinanzgesetzes
1985, BGBl. Nr. 1, wird wie folgt berichtigt
Im Abschn. II Art. I Z 1 § 25 a Abs. 2 lautet es
statt „§ 1" richtig „Abs. 1".
18. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 448/1985, betreffend die Ratifikation
des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger
Auszüge aus Personenstandsbüchern
durch die Türkei wird wie folgt berichtigt
a) Im ersten Satz lautet es statt „2. Feber 1984"
richtig „31. Mai 1985".
b) Im zweiten Satz lautet es statt „3. März
1984" richtig „30. Juni 1985".
19. Die Verordnung des Bundesministers für
Auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 463/1985,
mit der dem Bundesministerium für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes
1973 gewisse Ermächtigungen
erteilt werden, wird wie folgt berichtigt
Im § 1 Z 1 lautet es statt „der Zwischenstaatlichen
Beratenden Seeschiffahrtsorganisation
(IMCO)" richtig „der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
(IMO)",
20. Die 2. Verwaltungsakademiegesetz-Novelle,
BGBl. Nr. 477/1985, wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 569/1979" richtig „BGBl. Nr. 568/1979".
21. Im 221. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis unter
BGBl. Nr. 512 statt „2. August 1984" richtig
„2. August 1982".
22. Die Kundmachung des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 512/1985,
über die Aufhebung der Z 4 der Verordnung des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom
2. August 1984 in der Fassung der Verordnung
vom 22. Dezember 1982 sowie Art. II der Verordnung
vom 22. Dezember 1982 über den Importausgleich
für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft
durch den Verfassungsgerichtshof wird wie
folgt berichtigt
Im Titel der Kundmachung lautet es statt
„2. August 1984" richtig „2. August 1982".
23. Das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, BGBl.
Nr. 556/1985, wird wie folgt berichtigt
Im Art. VI Abs. 5 lautet es statt „Verteidigerleiste"
richtig „Verteidigerliste".
24. Das Rechtspflegergesetz, BGBl. Nr. 560/
1985, wird wie folgt berichtigt
Im § 44 lautet es statt „RGBl. Nr. 217/1986"
richtig „RGBl. Nr. 217/1896".
25. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 86/1986, betreffend den Geltungsbereich
des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene
Handlungen wird wie folgt berichtigt
Im ersten Satz lautet es statt „BGBl.
Nr. 274/1974" richtig „BGBl. Nr. 247/1974".
26. Die 4. Schulunterrichtsgesetz-Novelle, BGBl.
Nr. 211/1986, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 6 lautet es im § 12 Abs. 6 statt
„Anforderun-" richtig. „Anforderungen".
27. Das Bundeshaushaltsgesetz, BGBl.
Nr. 213/1986, wird wie folgt berichtigt
a) Im § 59 Abs. 3 Z 1 lautet es statt „fünf von
Zehntausend" richtig „fünf vom Zehntausend".
b) Im § 63 Abs. 9 lautet es statt „§ 61 Abs. 4"
richtig „§ 61 Abs. 6".
c) Im § 64 Abs. 8 lautet es statt „§ 61 Abs. 4"
richtig „§ 61 Abs. 6".
28. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 325/1986, mit
dem das Kreditwesengesetz, das Postsparkassengesetz,
das Rekonstruktionsgesetz, das Einkommensteuergesetz,
das Körperschaftsteuergesetz, das
Bewertungsgesetz, die Bundesabgabenordnung und
das Strukturverbesserungsgesetz geändert und
kapitalverkehrsteuerliche Bestimmungen geschaffen
werden, wird wie folgt berichtigt
Im Abschn. VI Art. I lautet es in der Einleitung
statt „266/1984" richtig „210/1984".
29. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 327/1986, mit
dem Abschnitt XIV des Bundesgesetzes über
die Einführung einer Zinsertragsteuer, BGBl.
Nr. 587/1983, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 531/1984 außer Kraft gesetzt wird, Sonderregelungen
über die Anrechnung der Zinsertragsteuer
sowie Maßnahmen auf dem Gebiet des
Bewertungsrechtes getroffen und das Bewertungsgesetz
1955 und das Vermögensteuergesetz 1954
geändert werden, wird wie folgt berichtigt
Im Abschn. III Art. I lautet es in der Einleitung
statt „266/1984" richtig „210/1984".
30. Im 135. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1986, entfällt im Inhaltsverzeichnis nach dem
Titel der BGBl. Nr. 328 „RV 937".
31. Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres, BGBl. Nr. 333/1986, mit der die Verordnung
über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen
zur Sichtvermerkserteilung ergänzt wird,
wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 19"
richtig „BGBl. Nr. 219".
32. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 450/1986, über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs,
daß § 15 lit. c sowie die
Worte „Einhebung der Mitgliedsbeiträge (Umlagenordnung),"
im § 17 Abs. 1 lit. b des Wirtschaftstreuhänder-
Kammergesetzes in der Fassung vor
der Novelle BGBl. Nr. 301/1984 verfassungswidrig
waren, wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.
Nr. 20/1947" richtig „BGBl. Nr. 20/1948".
33. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, BGBl. Nr. 479/1986,
mit der der Lehrplan des Polytechnischen Lehrganges
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 244/1962" richtig „BGBl. Nr. 242/1962".
34. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik, BGBl. Nr. 521/1986, betreffend
die Übertragung von Bundesstraßenteilstrecken
an die Pyhrn Autobahn Aktiengesellschaft wird
wie folgt berichtigt
In der Anlage lautet es statt „Planung" richtig
„Errichtung".
35. Die Kundmachung des Übereinkommens
über die Überstellung verurteilter Personen, BGBl.
Nr. 524/1986, wird wie folgt berichtigt
In den Erklärungen Frankreichs und Spaniens zu
Art. 3 Abs. 3 des Übereinkommens auf Seite 3424
bzw. 3425 lautet es jeweils statt „Art. 9 Abs. 1
Buchstabe d" richtig „Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b".