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612. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 612. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und

des Bundesministers für Finanzen, BGBl.

Nr. 50/1984, mit der das Nationalbankgesetz 1955

wiederverlautbart wird, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage 1 wird im Art. X nach „§ 57." die

Absatzbezeichnung „(1)" eingefügt.

2. Die Kundmachung des Auszuges aus dem

Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 11/82 der 11. Gemeinsamen

Sitzung des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen

Rates, BGBl. Nr. 178/1984, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage zu EFTA/W 12/82 lautet es

a) in Z 19 statt „BGBl. Nr. 407/1981" richtig

„BGBl. Nr. 162/1982"

und

b) wird an die Fußnote 2) der Klammerausdruck

„(siehe BGBl. Nr. 407/1981)." angefügt.

3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und

des Bundesministers für soziale Verwaltung, BGBl.

Nr. 287/1984, mit dem das Landarbeitsgesetz wiederverlautbart

wird, wird wie folgt berichtigt

a) Im Titel der Kundmachung lautet es statt

„mit dem" richtig „mit der".

b) In der Anlage 1 lautet es im Art. I § 156

Abs. 2 statt „Wahlzeit" richtig „Wahlzahl".

4. Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984,

BGBl. Nr. 302, wird wie folgt berichtigt

Im § 72 Abs. 2 lautet es statt „§ 1" richtig

„Abs. 1".

5. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.

Nr. 379/1984, mit der das Bundesgesetz über die

Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen

Rundfunks wiederverlautbart wird, wird wie folgt

berichtigt

In der Anlage 1 lautet es im Art. I

a) im § 17 Abs. 4 statt „diese Bundesgesetzes"

richtig „dieses Bundesgesetzes"

und.

b) im § 25 Abs. 3 Z 1 zweiter Satz statt „, die

Erstattung" richtig „ , der Erstattung".

6. Die Verordnung des Bundesministers für

soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 15/1985, mit der

die Verordnung über die Einbeziehung des Wirtschaftszweiges

„Unternehmungen der eisenerzeugenden

Industrie" in das Sonderunterstützungsgesetz

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im. zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.

Nr. 215/1973" richtig „BGBl. Nr. 215/1983".

7. Die Verordnung des Bundesministers für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBl.

Nr. 69/1985, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

1967 geändert wird (15. Novelle

zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt

In der Anlage 4 unter „Typenspezifische Daten"

lautet es in der Spalte „Leistung" statt „kw" richtig

„kW" und in der Spalte „Nahfeldpegel" statt „db"

richtig „dB".

8. Die Verordnung des Bundesministers für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBl.

Nr. 101/1985, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

1967 geändert wird (16. Novelle

zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. I Z 57 lautet es stau „der dritte Satz."

richtig „der vierte Satz ".

b) Im Art. II Abs. 2 lautet es statt „Art. I Z 7"

richtig „Art. I Z 5".

c) Im Art. II Abs. 3 lautet es statt „Art. I Z 10"

richtig „Art. I Z 8".

d) Im Art. II Abs. 4 lautet es statt „Art. I Z 9"

richtig „Art. I Z 7" und statt „Z 11" richtig

Z 9".

e) Im Art. II Abs. 7 lautet es statt „Art. I Z 27"

richtig „Art. I Z 24".

f) Im Art. II Abs. 8 lautet es statt „Art. I Z 29"

richtig „Art. I Z 26".

g) Im Art. II Abs. 9 lautet es statt „Art. I Z 67"

richtig „Art. I Z 64".

h) Im Art. II Abs. 10 lautet es statt „Art. I Z 79"

richtig „Art. I Z 76".

i) Im Art. IV Abs. 2 lit. b lautet es statt „Z 7"

richtig „Z 5".

j) Im Art. IV Abs. 2 lit. c lautet es statt „Z 9"

richtig „Z 7" und statt „Z 11" richtig „Z 9".

k) Im Art. IV Abs. 2 lit. d lautet es statt „Z 21"

richtig „Z 18".

1) Im Art. IV Abs. 2 lit. f lautet es statt „Z 27"

richtig „Z 24".

m) Im Art. IV Abs. 2 lit. g lautet es statt „Z 67"

richtig „Z 64".

9. Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, BGBl.

Nr. 104/1985, wird wie folgt berichtigt

Im § 97 lautet es statt „BGBl. Nr. 666/1983"

richtig „BGBl. Nr. 613/1983".

10. Die Verordnung des Bundesministers für

soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 105/1985, über die

Anpassung der Ausgleichstaxe nach dem Invalideneinstellungsgesetz

für das Kalenderjahr 1985 wird

wie folgt berichtigt

Im Titel der Verordnung lautet es statt

„19. November 1984" richtig „19. Feber 1985".

11. Die Kundmachung des Notenwechsels

betreffend die Aufhebung der Notenwechsel über

die Zollermäßigung für die Einfuhr bestimmter

Personenkraftwagen aus der Sowjetunion, BGBl.

Nr. 131/1985, wird wie folgt berichtigt

12. Die Kundmachung der Änderungen der Berner

Übereinkunft zum Schutz von Werken der

Literatur und Kunst, BGBl. Nr. 133/1985, wird wie

folgt berichtigt

Im vorletzten Satz lautet es statt „Artikel 23

Absatz 6 Buchstabe b)" richtig „Artikel 23 Absatz 6

Buchstabe a)".

13. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 146/1985, betreffend die Ratifikation

des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht durch die Schweiz wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „1. März 1985"

richtig „11. März 1985".

14. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen, BGBl. Nr. 163/1985, betreffend die Verlegung

des Zollamtes Sulzberg wird wie folgt

berichtigt

Im § 1 lautet es statt „Abschnitt 6" richtig

„Abschnitt G".

15. Die Kundmachung des Vertrages zwischen

der Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland auf dem Gebiet des Konkurs- und

Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts, BGBl. Nr. 233/

1985, wird wie folgt berichtigt

Im letzten Satz lautet es statt „Artikel 33

Absatz 2" richtig „Artikel 34 Absatz 2".

16. Im 167. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach

dem Titel der BGBl. Nr. 380 statt „GP XVI" richtig

„GP XIV".

17. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 444/1985, über

den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz

1985), über Änderungen des Lebensmittelgesetzes

1975, BGBl. Nr. 86, und des Bundesfinanzgesetzes

1985, BGBl. Nr. 1, wird wie folgt berichtigt

Im Abschn. II Art. I Z 1 § 25 a Abs. 2 lautet es

statt „§ 1" richtig „Abs. 1".

18. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 448/1985, betreffend die Ratifikation

des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger

Auszüge aus Personenstandsbüchern

durch die Türkei wird wie folgt berichtigt

a) Im ersten Satz lautet es statt „2. Feber 1984"

richtig „31. Mai 1985".

b) Im zweiten Satz lautet es statt „3. März

1984" richtig „30. Juni 1985".

19. Die Verordnung des Bundesministers für

Auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 463/1985,

mit der dem Bundesministerium für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes

1973 gewisse Ermächtigungen

erteilt werden, wird wie folgt berichtigt

Im § 1 Z 1 lautet es statt „der Zwischenstaatlichen

Beratenden Seeschiffahrtsorganisation

(IMCO)" richtig „der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

(IMO)",

20. Die 2. Verwaltungsakademiegesetz-Novelle,

BGBl. Nr. 477/1985, wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 569/1979" richtig „BGBl. Nr. 568/1979".

21. Im 221. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis unter

BGBl. Nr. 512 statt „2. August 1984" richtig

„2. August 1982".

22. Die Kundmachung des Bundesministers für

Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 512/1985,

über die Aufhebung der Z 4 der Verordnung des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom

2. August 1984 in der Fassung der Verordnung

vom 22. Dezember 1982 sowie Art. II der Verordnung

vom 22. Dezember 1982 über den Importausgleich

für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft

durch den Verfassungsgerichtshof wird wie

folgt berichtigt

Im Titel der Kundmachung lautet es statt

„2. August 1984" richtig „2. August 1982".

23. Das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, BGBl.

Nr. 556/1985, wird wie folgt berichtigt

Im Art. VI Abs. 5 lautet es statt „Verteidigerleiste"

richtig „Verteidigerliste".

24. Das Rechtspflegergesetz, BGBl. Nr. 560/

1985, wird wie folgt berichtigt

Im § 44 lautet es statt „RGBl. Nr. 217/1986"

richtig „RGBl. Nr. 217/1896".

25. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 86/1986, betreffend den Geltungsbereich

des Abkommens über strafbare und bestimmte

andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene

Handlungen wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz lautet es statt „BGBl.

Nr. 274/1974" richtig „BGBl. Nr. 247/1974".

26. Die 4. Schulunterrichtsgesetz-Novelle, BGBl.

Nr. 211/1986, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 6 lautet es im § 12 Abs. 6 statt

„Anforderun-" richtig. „Anforderungen".

27. Das Bundeshaushaltsgesetz, BGBl.

Nr. 213/1986, wird wie folgt berichtigt

a) Im § 59 Abs. 3 Z 1 lautet es statt „fünf von

Zehntausend" richtig „fünf vom Zehntausend".

b) Im § 63 Abs. 9 lautet es statt „§ 61 Abs. 4"

richtig „§ 61 Abs. 6".

c) Im § 64 Abs. 8 lautet es statt „§ 61 Abs. 4"

richtig „§ 61 Abs. 6".

28. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 325/1986, mit

dem das Kreditwesengesetz, das Postsparkassengesetz,

das Rekonstruktionsgesetz, das Einkommensteuergesetz,

das Körperschaftsteuergesetz, das

Bewertungsgesetz, die Bundesabgabenordnung und

das Strukturverbesserungsgesetz geändert und

kapitalverkehrsteuerliche Bestimmungen geschaffen

werden, wird wie folgt berichtigt

Im Abschn. VI Art. I lautet es in der Einleitung

statt „266/1984" richtig „210/1984".

29. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 327/1986, mit

dem Abschnitt XIV des Bundesgesetzes über

die Einführung einer Zinsertragsteuer, BGBl.

Nr. 587/1983, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 531/1984 außer Kraft gesetzt wird, Sonderregelungen

über die Anrechnung der Zinsertragsteuer

sowie Maßnahmen auf dem Gebiet des

Bewertungsrechtes getroffen und das Bewertungsgesetz

1955 und das Vermögensteuergesetz 1954

geändert werden, wird wie folgt berichtigt

Im Abschn. III Art. I lautet es in der Einleitung

statt „266/1984" richtig „210/1984".

30. Im 135. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1986, entfällt im Inhaltsverzeichnis nach dem

Titel der BGBl. Nr. 328 „RV 937".

31. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres, BGBl. Nr. 333/1986, mit der die Verordnung

über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen

zur Sichtvermerkserteilung ergänzt wird,

wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 19"

richtig „BGBl. Nr. 219".

32. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 450/1986, über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs,

daß § 15 lit. c sowie die

Worte „Einhebung der Mitgliedsbeiträge (Umlagenordnung),"

im § 17 Abs. 1 lit. b des Wirtschaftstreuhänder-

Kammergesetzes in der Fassung vor

der Novelle BGBl. Nr. 301/1984 verfassungswidrig

waren, wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.

Nr. 20/1947" richtig „BGBl. Nr. 20/1948".

33. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, BGBl. Nr. 479/1986,

mit der der Lehrplan des Polytechnischen Lehrganges

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 244/1962" richtig „BGBl. Nr. 242/1962".

34. Die Verordnung des Bundesministers für

Bauten und Technik, BGBl. Nr. 521/1986, betreffend

die Übertragung von Bundesstraßenteilstrecken

an die Pyhrn Autobahn Aktiengesellschaft wird

wie folgt berichtigt

In der Anlage lautet es statt „Planung" richtig

„Errichtung".

35. Die Kundmachung des Übereinkommens

über die Überstellung verurteilter Personen, BGBl.

Nr. 524/1986, wird wie folgt berichtigt

In den Erklärungen Frankreichs und Spaniens zu

Art. 3 Abs. 3 des Übereinkommens auf Seite 3424

bzw. 3425 lautet es jeweils statt „Art. 9 Abs. 1

Buchstabe d" richtig „Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b".

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