Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612_1974 AT

612. Verordnung: Abänderung der Studienordnung für die Studienrichtung Pädagogik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 612. Verordnung: Abänderung der Studienordnung für die Studienrichtung Pädagogik

Auf Grund der §§ 1 bis 9, 12, 15, 18, 20

und 21 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971,

BGBl. Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und

naturwissenschaftliche Studienrichtungen in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 280/1972

in Verbindung mit den Bestimmungen des

Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl.

Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 458/1972 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Unterricht und Kunst

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 31. August

1973, BGBl. Nr. 472, über die Studienordnung

für die Studienrichtung Pädagogik wird wie folgt

geändert

§ 1 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen

„An der Hochschule für Bildungswissenschaften

in Klagenfurt ist die Studienrichtung Pädagogik

mit den ersten zwei Semestern im Studienjahr

1974/75 einzurichten. In den Studienjahren

1975/76, 1976/77 und 1977/78 sind je zwei

weitere Semester einzurichten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1974

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →