611_1986
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611. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1987 im Bereich der Schrottlenkung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 611. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1987 im Bereich der Schrottlenkung
1986_611_0 611. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1987 im Bereich der Schrottlenkung
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Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes
1985, BGBl. Nr. 428, wird verordnet
§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott
wird im Jahre 1987 zwischen der Gruppe
der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen,
und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie
mit einem Jahreszukaufsbedarf über 1200 t
im Verhältnis von 87,89 zu 12,11 aufgeteilt.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1987 in
Kraft.