610. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Bad Ischl
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 158 Wolfgangsee
Straße wird im Bereich der Gemeinde Bad Ischl
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei alt-km 50,900 im Bereich des künftigen
Knotens Bad Ischl/West von der bestehenden
Trasse ab, führt sodann nördlich derselben zum
Knoten Bad Ischl//Mitte und bindet dort in die
neu hergestellte und verkehrsübergebene Trasse
der B 145 Salzkammergut Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Gemeinde Bad
Ischl aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.