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60_1996 AT

60. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über tropische Hölzer 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 60. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über tropische Hölzer 1983

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde das Internationale Übereinkommen

über tropische Hölzer 1983 (BGBl. Nr. 215/1986 idF BGBl. Nr. 535/1991) gemäß Art. 42

Abs. 2 bis 31. März 1994 verlängert. Darüber hinaus hat der Internationale Rat für tropische Hölzer mit

Beschluß 1 (S-II) vom 21. Jänner 1994 dieses Übereinkommen bis zum Inkrafttreten des Internationalen

Übereinkommens über tropische Hölzer 1994 verlängert.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Übereinkommen 1983 hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Fidschi 9. August 1995

Guyana 7. Oktober 1992

Myanmar 16. November 1993

Neuseeland 5. August 1992

Venezuela 31. März 1994

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