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60_1976 AT

60. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 60. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Dänemark mit Wirkung

vom 1. Jänner 1976 die anläßlich der Hinterlegung

seiner Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Übereinkommen über die internationale

Handelsschiedsgerichtsbarkeit (BGBl. Nr. 107/

1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 39/1976) abgegebene Erklärung

betreffend die Färöer-Inseln und Grönland

(BGBl. Nr. 135/1973) zurückgezogen.

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