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60_1975 AT

60. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen schulfrei erklärt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 60. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen schulfrei erklärt wird

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 468/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 30. April 1970, BGBl. Nr. 150,

mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren

und höheren Schulen schulfrei erklärt wird, wird

aufgehoben.

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