60_1975
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60. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen schulfrei erklärt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 60. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen schulfrei erklärt wird
1975_60_0 60. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen schulfrei erklärt wird
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes,
BGBl. Nr. 193/1964, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 468/1974 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 30. April 1970, BGBl. Nr. 150,
mit der ein Schultag an berufsbildenden mittleren
und höheren Schulen schulfrei erklärt wird, wird
aufgehoben.