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60_1961 AT

60. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 60. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Nach Mitteilung der britischen Regierung

haben folgende weitere Staaten die Verfassung

der Organisation der Vereinten Nationen für

Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO),

BGBl. Nr. 49/1949, angenommen

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