60_1961
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60. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 60. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1961_60_0 60. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach Mitteilung der britischen Regierung
haben folgende weitere Staaten die Verfassung
der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO),
BGBl. Nr. 49/1949, angenommen