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60_1960 AT

60. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 60. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.

Nach einem zwischen der Österreichischen Botschaft

in Belgrad und dem Staatssekretariat für

die Auswärtigen Angelegenheiten der Föderativen

Volksrepublik Jugoslawien durchgeführten

Notenwechsel wird die Grenzübergangsstelle

zwischen Flußkilometer 124,4 bis 126,4 der Mur

in die Anlage VI zum Übereinkommen zur

Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen

der Republik Österreich und der Föderativen

Volksrepublik Jugoslawien, BGBl. Nr. 96/1953,

neu aufgenommen.

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