60_1960
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60. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 60. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.
1960_60_0 60. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.
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Nach einem zwischen der Österreichischen Botschaft
in Belgrad und dem Staatssekretariat für
die Auswärtigen Angelegenheiten der Föderativen
Volksrepublik Jugoslawien durchgeführten
Notenwechsel wird die Grenzübergangsstelle
zwischen Flußkilometer 124,4 bis 126,4 der Mur
in die Anlage VI zum Übereinkommen zur
Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen
der Republik Österreich und der Föderativen
Volksrepublik Jugoslawien, BGBl. Nr. 96/1953,
neu aufgenommen.