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609_1980 AT

609. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 609. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz

Auf Grand des § 14 Abs. 4 Z 2 des Abgaben

verwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/

1975, wird verordnet

Artikel I

§ 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers

für Finanzen vom 11. Dezember 1978,

BGBl. Nr. 618, betreffend die Errichtung der

Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag

und über die vorübergehende Schließung

des Zollamtes Deutschkreutz wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 1980

in Kraft.

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