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609_1976 AT

609. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Angleichung von Konsulargebührensätzen gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 609. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Angleichung von Konsulargebührensätzen gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes 1967

Auf Grund des § 9 des KGG 1967, BGBl.

Nr. 380, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Verordnung vom 9. Jänner 1968, BGBl.

Nr. 40, über die Angleichung von Konsulargebührensätzen

gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes

1967, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 106/1968, 137/1968, 222/1969, 481/

1971 und 282/1973 wird wie folgt geändert

Punkt III Z. 3 hat zu lauten

„3. zur mehrmaligen Einreise ein Konsulargebührensatz

von S 60,—

im Verhältnis zur Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken."

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