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608_1989 AT

608. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Steinfeld, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 608. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Steinfeld, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 12. Oktober 1989, V 32/89-6, dem Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt

am 23. November 1989, die Worte „und am

Hauptplatz in Steinfeld" im § 1, die Worte „und der

Bushaltestelle am Hauptplatz in Steinfeld" im § 2

und die lit. c des § 2 der Verordnung des

Bürgermeisters der Gemeinde Steinfeld vom 16. Feber

1987, Z 130-0/87, mit der die Ausübung

gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im

Gemeindegebiet untersagt wird, als gesetzwidrig

aufgehoben.

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