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608_1981 AT

608. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Besorgung der Buchhaltungsaufgaben der Volksanwaltschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 608. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Besorgung der Buchhaltungsaufgaben der Volksanwaltschaft

Auf Grund des Art. 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

und dem Rechnungshof verordnet

§ 1. Die Verordnung des Bundeskanzlers vom

26. September 1977, BGBl. Nr. 497, über die Besorgung

der Buchhaltungsaufgaben der Volksanwaltschaft

wird aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

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