608. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
das Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 463/
1975) ratifiziert oder sind ihm beigetreten
Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Belgien 18. August 1975
Chile 4. September 1975
Staat Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Vereinigtes Königreich
Großbritannien und
Nordirland (einschließlich
Gibraltars)
24. September 1975
Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde
hat Belgien gemäß Art. I Abs. 3
des Übereinkommens erklärt, daß es dieses nur
auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher
Schiedssprüche anwenden wird, die in dem
Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ergangen
sind.