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608_1975 AT

608. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 608. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

das Übereinkommen über die Anerkennung

und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 463/

1975) ratifiziert oder sind ihm beigetreten

Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde

Belgien 18. August 1975

Chile 4. September 1975

Staat Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde

Vereinigtes Königreich

Großbritannien und

Nordirland (einschließlich

Gibraltars)

24. September 1975

Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde

hat Belgien gemäß Art. I Abs. 3

des Übereinkommens erklärt, daß es dieses nur

auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher

Schiedssprüche anwenden wird, die in dem

Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ergangen

sind.

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