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607_1991 AT

607. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 607. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 5. Juli 1991 zur Änderung der Regeln 2 und

101 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen

über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches

Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979,

zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 486/1991) hat

dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im

Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt

8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden

aufgelegt wird.

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