607_1991
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607. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 607. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
1991_607_0 607. Verordnung: Kundmachung der Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 5. Juli 1991 zur Änderung der Regeln 2 und
101 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen
über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches
Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979,
zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 486/1991) hat
dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im
Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt
8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden
aufgelegt wird.