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607_1988 AT

607. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 607. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion

(VAIG 1987), BGBl. Nr. 100/1988, wird

wie folgt geändert

§ 17 hat zu lauten

„§ 17. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat dem Nationalrat alle vier

Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die

Wahrnehmungen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates

auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes vorzulegen."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1989

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr betraut.

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