607. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1987 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent
in der Höhe von insgesamt 5185 für die
Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen
Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/
1961 und Sanitätshilfsdienste gemäß
§ 44 leg. cit 1500
2. Gehobene medizinisch-technische
Dienste und medizinisch-technischer
Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 50
3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt Wien . . 30
4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 1820
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die
Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 550
5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung
17 (Anstaltenamt) 235
6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische Dokumentation),
26 (Gebäude des Kultur-,
Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude
und verschiedene Nutzbauten), 31
(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,
Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),
41 (Stadtvermessung), 42
(Stadtgartenamt), 43 (Städtische Friedhöfe),
44 (Bäder), 48 (Stadtreinigung
und Fuhrpark), 49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
der Stadt Wien), 52
(Verwaltung der städtischen Wohn-
und Amtsgebäude), 56 (Städtische
Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,
Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und Schlachtbetrieb St. Marx)
sowie der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,
der Wiener Stadtwerke-
Elektrizitätswerke und der Wiener
Stadtwerke-Städtische Bestattung 850
7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
40
8. Facharbeiter(innen) verschiedener
Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen
40
9. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und
Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),
12 (Sozialamt), 13 (Bildung und
außerschulische Jugendbetreuung), 15
(Gesundheitsamt) und 56 (Städtische
Schulverwaltung) 70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1987.