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607_1986 AT

607. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 607. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1987 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in der Höhe von insgesamt 5185 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen

Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/

1961 und Sanitätshilfsdienste gemäß

§ 44 leg. cit 1500

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 50

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt Wien . . 30

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 1820

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die

Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 550

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) 235

6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische Dokumentation),

26 (Gebäude des Kultur-,

Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude

und verschiedene Nutzbauten), 31

(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,

Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),

41 (Stadtvermessung), 42

(Stadtgartenamt), 43 (Städtische Friedhöfe),

44 (Bäder), 48 (Stadtreinigung

und Fuhrpark), 49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52

(Verwaltung der städtischen Wohn-

und Amtsgebäude), 56 (Städtische

Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,

Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und Schlachtbetrieb St. Marx)

sowie der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,

der Wiener Stadtwerke-

Elektrizitätswerke und der Wiener

Stadtwerke-Städtische Bestattung 850

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

40

8. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

40

9. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),

12 (Sozialamt), 13 (Bildung und

außerschulische Jugendbetreuung), 15

(Gesundheitsamt) und 56 (Städtische

Schulverwaltung) 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1987.

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