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607_1982 AT

607. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen durch die Finanzlandesdirektionen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 607. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen durch die Finanzlandesdirektionen

Auf Grund des § 187 des Finanzstrafgesetzes,

BGBl. Nr. 129/1958, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 15. Dezember 1958, BGBl. Nr. 290, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 408/1967 wird

wie folgt geändert

Im § 1 ist der Betrag „60000 S" jeweils durch

den Betrag „120000 S" zu ersetzen.

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