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606_1990 AT

606. Verordnung: Änderung der Verordnung über Standesregeln für Bestatter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 606. Verordnung: Änderung der Verordnung über Standesregeln für Bestatter

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung

1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch

Art. IV des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1990,

wird verordnet

Die Verordnung über Standesregeln für Bestatter,

BGBl. Nr. 247/ 1990, wird wie folgt geändert

Im § 4 lautet die Z 2

„2. einen Bestattungsauftrag annimmt, ohne vorher

den Auftraggeber über sämtliche den

Bestattungsfall betreffende voraussichtliche

Kosten, aufgeschlüsselt nach Eigenleistungen

des Bestatters, nach von ihm vermittelten

Leistungen anderer sowie nach sonstigen

Kosten (zB Gebühren, Abgaben) informiert zu

haben, wobei die Information alle erwachsenden

Kosten, die dem Bestatter mit Rücksicht

auf die Sachlage bekannt sind, oder bei

Anwendung der ihm obliegenden Sorgfalt

(§ 2) bekannt sein müßten, zu enthalten hat,"

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