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606_1983 AT

606. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Kunststoffrohren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 606. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Kunststoffrohren

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren

Wettbewerb, zuletzt geändert durch die UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 11. Juli 1979, BGBl.

Nr. 337, über die Kennzeichnung von Kunststoffrohren wird wie folgt geändert

Der Anlage ist als Z 9 anzufügen

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für unter Art. I fallende Drainagerohre, die vor dem 1. Jänner 1984

importiert oder vom Erzeuger ausgeliefert worden sind.

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