606. Verordnung: Änderung der Verordnung über Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Versandverfahren-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973,
in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 322/1977, 257/1980, 188/1981 und 550/1982
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Justiz verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 14. Dezember 1973, BGBl. Nr. 640, in der
Fassung des BGBl. Nr. 264/1980 über Bürgschaftsurkunden
im gemeinschaftlichen Versandverfahren
wird dahingehend geändert, daß in dem
als Muster III angeschlossenen Vordruckmuster
jeweils die Worte „7000 Europäische Rechnungseinheiten"
durch die Worte „7000 ECU" ersetzt
werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in
Kraft.
(2) Für vor dem 1. Jänner 1983 entstandene Forderungen
und Verbindlichkeiten, die in Europäischen
Rechnungseinheiten ausgedrückt sind, gilt
weiterhin die vor diesem Zeitpunkt gültige Definition
der Europäischen Rechnungseinheit.