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606_1982 AT

606. Verordnung: Änderung der Verordnung über Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 606. Verordnung: Änderung der Verordnung über Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Versandverfahren-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 322/1977, 257/1980, 188/1981 und 550/1982

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Justiz verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 14. Dezember 1973, BGBl. Nr. 640, in der

Fassung des BGBl. Nr. 264/1980 über Bürgschaftsurkunden

im gemeinschaftlichen Versandverfahren

wird dahingehend geändert, daß in dem

als Muster III angeschlossenen Vordruckmuster

jeweils die Worte „7000 Europäische Rechnungseinheiten"

durch die Worte „7000 ECU" ersetzt

werden.

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in

Kraft.

(2) Für vor dem 1. Jänner 1983 entstandene Forderungen

und Verbindlichkeiten, die in Europäischen

Rechnungseinheiten ausgedrückt sind, gilt

weiterhin die vor diesem Zeitpunkt gültige Definition

der Europäischen Rechnungseinheit.

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