605_1989
AT
605. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 605. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1989_605_0 605. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 12 Abs. 1 AuslBG, BGBl.
Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 253/1989, wird verordnet
In der Verordnung des Bundesministers für
Arbeit und Soziales über die Festsetzung von
Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern,
BGBl. Nr. 331/1989, werden die Kontingentzahlen
für die einzelnen Bundesländer wie folgt neu
festgesetzt