Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
605_1989 AT

605. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 605. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

Auf Grund des § 12 Abs. 1 AuslBG, BGBl.

Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 253/1989, wird verordnet

In der Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales über die Festsetzung von

Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern,

BGBl. Nr. 331/1989, werden die Kontingentzahlen

für die einzelnen Bundesländer wie folgt neu

festgesetzt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →