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605_1977 AT

605. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 605. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 139

Kremstal Straße wird im Bereich der Gemeinden

Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 5,51 (alt)/km 3,323 (neu), das ist zirka

30 m vor der Einmündung des Weges nach Staudach

(Parzelle 1911/1), führt sodann in gestreckter

Linienführung in westlicher Richtung,

schwenkt im Bereich der Kreuzung mit der Kürnberger

Bezirksstraße nach Süden, überführt die

B 1 Wiener Straße bei deren km 199,3, verläuft

anschließend in südlicher Richtung parallel zur

bestehenden Trasse in einem Abstand von zirka

700 m, Traun und Haid in Westen umfahrend,

und bindet bei km 12,42 (alt)/km 11,208 (neu),

das ist im Bereich der Brücke über die A 1 West

Autobahn, wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

einschließlich der Verbindungsrampen zur B 1

Wiener Straße aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei den

Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1 : 2500) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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