605. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 139
Kremstal Straße wird im Bereich der Gemeinden
Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden wie
folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 5,51 (alt)/km 3,323 (neu), das ist zirka
30 m vor der Einmündung des Weges nach Staudach
(Parzelle 1911/1), führt sodann in gestreckter
Linienführung in westlicher Richtung,
schwenkt im Bereich der Kreuzung mit der Kürnberger
Bezirksstraße nach Süden, überführt die
B 1 Wiener Straße bei deren km 199,3, verläuft
anschließend in südlicher Richtung parallel zur
bestehenden Trasse in einem Abstand von zirka
700 m, Traun und Haid in Westen umfahrend,
und bindet bei km 12,42 (alt)/km 11,208 (neu),
das ist im Bereich der Brücke über die A 1 West
Autobahn, wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
einschließlich der Verbindungsrampen zur B 1
Wiener Straße aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei den
Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1 : 2500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.