604_1995
AT
604. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 604. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
1995_604_0 604. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Mexiko am 1. Dezember 1994 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 346/1995) hinterlegt. Der Beitritt wurde mit 14. August 1995 wirksam.
Gemäß Art. 6 des Übereinkommens hat Mexiko als zuständige Behörden bestimmt
Apostillen für Urkunden des Bundesstaates