Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
604_1980 AT

604. Verordnung: Äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 604. Verordnung: Äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 54 des Zollgesetzes 1955,

BGBl. Nr. 129, in der Fassung des BGBl. Nr. 78/

1968, in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 der Anlage

II des Abkommens zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren,

BGBl. Nr. 599/1973, in der Fassung der BGBl.

Nr. 331/1977, 580/1977, 354/1979 und 256/1980

wird verordnet

§ 1. (.1) Für die zur Anmeldung von Waren

zum gemeinschaftlichen Versandverfahren bei

einer österreichischen Abgangszollstelle abzugebenden

schriftlichen Warenerklärungen sind Vordrucke

nach dem angeschlossenen Muster, das

einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, zu

verwenden.

(2) Die Felder 42 und 49 müssen nur ausgefüllt

werden, wenn ein internes gemeinschaftliches

Versandverfahren beantragt wird und das nach

Art. 6 Abs. 1 des Abkommens zwischen der

Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren,

BGBl. Nr. 599/1973, erforderliche, in

einem Mitgliedstaat ausgestellte Versandpapier

T 2 oder T 2 L diesbezügliche Angaben enthält.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner

1981 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 12. Dezember 1977, BGBl.

Nr. 641, über die äußere Form der schriftlichen

Warenerklärung im gemeinschaftlichen Versandvenfahren

tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1980

außer Kraft; Vordrucke nach dieser Verordnung

können jedoch für Versandverfahren, die das

Gebiet der Hellenischen Republik nicht berühren,

noch bis einschließlich 31. Dezember 1981 verwendet

werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →