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604_1975 AT

604. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Geographie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 604. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Geographie

Auf Grund der §§ 1 bis 10, 18, 20 und 21 des

Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.

Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 280/1972 und

467/1974, in Verbindung mit den Bestimmungen

des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 458/1972 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht

und Kunst verordnet

Die Verordnung über die Studienordnung für

die Studienrichtung Geographie vom 19. Juli

1974, BGBL Nr. 562, wird wie folgt geändert

Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten

„(2) Die Studienzweige „Geographie" sowie

„Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt an

höheren Schulen)" sind an den Philosophischen

Fakultäten der Universitäten in Wien, in Graz,

in Innsbruck und in Salzburg einzurichten. Die

genannten Studienzweige sind beginnend mit den

beiden ersten Semestern im Studienjahr 1975/76

auch an der Hochschule für Bildungswissenschaften

in Klagenfurt einzurichten. In den

darauffolgenden Studienjahren sind jeweils die

unmittelbar anschließenden weiteren Semester

einzurichten. Die Studienzweige „Raumforschung

und Raumordnung" sowie „Kartographie"

sind an der Philosophischen Fakultät der Universität

in Wien einzurichten."

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