604. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Geographie
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 1 bis 10, 18, 20 und 21 des
Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.
Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 280/1972 und
467/1974, in Verbindung mit den Bestimmungen
des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,
BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 458/1972 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Unterricht
und Kunst verordnet
Die Verordnung über die Studienordnung für
die Studienrichtung Geographie vom 19. Juli
1974, BGBL Nr. 562, wird wie folgt geändert
Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten
„(2) Die Studienzweige „Geographie" sowie
„Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt an
höheren Schulen)" sind an den Philosophischen
Fakultäten der Universitäten in Wien, in Graz,
in Innsbruck und in Salzburg einzurichten. Die
genannten Studienzweige sind beginnend mit den
beiden ersten Semestern im Studienjahr 1975/76
auch an der Hochschule für Bildungswissenschaften
in Klagenfurt einzurichten. In den
darauffolgenden Studienjahren sind jeweils die
unmittelbar anschließenden weiteren Semester
einzurichten. Die Studienzweige „Raumforschung
und Raumordnung" sowie „Kartographie"
sind an der Philosophischen Fakultät der Universität
in Wien einzurichten."