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603_1995 AT

603. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 603. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 13.Dezember 1994 zur Änderung des Europäischen Patentübereinkommens BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 591/1995 seiner Ausführungsordnung und der Gebührenordnung hat hinsichtlich der Änderung der Ausführungsordnung dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8—10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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