602_1986
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602. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 602. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens
1986_602_0 602. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die Abgabe der nachstehenden Erklärung wird genehmigt.
(Übersetzung)
Die Republik Österreich erklärt nach Art. 25
Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die
Adoption von Kindern, Kundgemacht in BGBl. Nr. 314/1980 daß sie ihren Vorbehalt
erneuert, nicht gemäß Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens
das Erlöschen aller Pflichten, die das
Kind gegenüber seinem Vater und seiner Mutter in
unterhaltsrechtlicher und erbrechtlicher Beziehung
hat, vorzuschreiben.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung
wurde dem Generalsekretär des Europarates mit Note vom 3. September 1986 übermittelt.