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602_1986 AT

602. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 602. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens

Der Nationalrat hat beschlossen

Die Abgabe der nachstehenden Erklärung wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Republik Österreich erklärt nach Art. 25

Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die

Adoption von Kindern, Kundgemacht in BGBl. Nr. 314/1980 daß sie ihren Vorbehalt

erneuert, nicht gemäß Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens

das Erlöschen aller Pflichten, die das

Kind gegenüber seinem Vater und seiner Mutter in

unterhaltsrechtlicher und erbrechtlicher Beziehung

hat, vorzuschreiben.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung

wurde dem Generalsekretär des Europarates mit Note vom 3. September 1986 übermittelt.

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