602_1973
AT
602. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Dänemark
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 602. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Dänemark
1973_602_0 602. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Dänemark
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im
grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
dänische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich
Anhängern) mit dänischem Kennzeichen
sind ab 1. Jänner 1974 von der Umsatzsteuer
befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3
2. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.
Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug ein.