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602_1973 AT

602. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Dänemark

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 602. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Dänemark

Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im

grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch

dänische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen (einschließlich

Anhängern) mit dänischem Kennzeichen

sind ab 1. Jänner 1974 von der Umsatzsteuer

befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3

2. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.

Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug ein.

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