601. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198
Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde
Steeg wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei km 27,062 (alt) von der bestehenden Trasse
ab, verläuft in gestreckter Linienführung bis zur
Überbrückung des Lech bei Fluß-km 0,69 und
folgt sodann dem orographisch linken Flußufer
bis zur Einbindung in die alte Trasse bei
km 28,953 (alt).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Steeg aufliegenden Planunterlagen
(Plan-Nr. 139-30, Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.