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601_1976 AT

601. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 601. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198

Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Steeg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

bei km 27,062 (alt) von der bestehenden Trasse

ab, verläuft in gestreckter Linienführung bis zur

Überbrückung des Lech bei Fluß-km 0,69 und

folgt sodann dem orographisch linken Flußufer

bis zur Einbindung in die alte Trasse bei

km 28,953 (alt).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Steeg aufliegenden Planunterlagen

(Plan-Nr. 139-30, Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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