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5_2003 AT

5. Kundmachung: Aufhebung von § 39 Abs. 6a und Art. IV Abs. 1g WGG durch den Verfassungsgerichtshof

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 5. Kundmachung: Aufhebung von § 39 Abs. 6a und Art. IV Abs. 1g WGG durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2002, G 296/02-6, dem Bundeskanzler

zugestellt am 13. Jänner 2003, § 39 Abs. 6a des Bundesgesetzes vom 8. März 1979 über die

Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl.

Nr. 139/1979, idF des Art. 12 Z 1 des Budgetbegleitgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 47/2001, und Art. IV

Abs. 1g WGG idF des Art. V Z 12 des Wohnungseigentumsbegleitgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 71, als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.

(3) § 39 Abs. 6a WGG idF des Art. 87 Z 5 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000,

tritt wieder in Kraft.

BGBlPdf 5. Kundmachung: Die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes

der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der

justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, BGBl. I Nr. 89/1999, wird die aktuelle Liste der Verträge wie

folgt kundgemacht

1. Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Amsterdam (BGBl. III

Nr. 83/1999);

2. Protokoll auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung

des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof

der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (BGBl. III

Nr. 123/1998);

3. Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische

Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften

oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (BGBl. III Nr. 38/2000);

4. Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrages über die Europäische Union über den

Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (BGBl. III Nr. 189/2000);

5. Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den

Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 267/2002).

Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. III Nr. 77/2001.

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