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5_1983 AT

5. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 5. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164

Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 3,86 (neu)/km 71,03 (alt), verläuft in der Folge

am orographisch linken Ufer der Pillerseeache und

bindet bei km 4,955 (neu)/km 69,90 (alt) wieder in

den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 81-

1975/2/1 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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