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59_1958 AT

59. Verordnung: Erneute Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 59. Verordnung: Erneute Abänderung der Verordnung zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Auf Grund der §§ 6 und 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 170/1946, in der Fassung

der Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950, BGBl.

Nr. 164, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt

und den Bundesministerien für

Handel und Wiederaufbau, für Land- und Forstwirtschaft,

für soziale Verwaltung und für Verkehr

und Elektrizitätswirtschaft verordnet

§ 1. Der § 1 der Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 1. September 1950,

BGBl. Nr. 183, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes,

in der Fassung der Verordnungen

vom 11. Jänner 1951, BGBl. Nr. 39, und

vom 29. Mai 1957, BGBl. Nr. 118, wird in der

Weise abgeändert, daß sich im Sprengel des

Oberlandesgerichtes Linz der Bezirk des Arbeitsgerichtes

Linz auf die jeweiligen Sprengel der

Bezirksgerichte Freistadt, Grein, Leonfelden,

Linz, Linz-Land, Mauthausen, Perg, Pregarten,

Unter-Weißenbach und Urfahr-Umgebung erstreckt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 1958

in Kraft.

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