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599_1992 AT

599. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 599. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet

Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 15,959 bis km 16,519 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 26. August 1986, BGBl. Nr. 500, bestimmten — Abschnitt „Ortsdurchfahrt Langschlag" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Langschlag aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 38/47-86 im Maßstab 1 :2000) zu ersehen.

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