599. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 146 Ennstal Straße im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 146 Ennstal Straße wird
im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im
Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen,
Lassing und Liezen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 53,980, unterführt anschließend die Bahnlinie
der ÖBB Bischofshofen-Selzthal, überbrückt die
Enns vor und nach der Anschlußstelle Aigen/Wörschach,
führt in der Folge nördlich der Enns über
die Anschlußstelle Liezen/West nach neuerlicher
Unterführung der vorangeführten Bahnlinie der
ÖBB zur Anschlußstelle Liezen/Ost bei km 69,00
(neu), schließt dort an die Zu- und Abfahrtsstraße
der Anschlußstelle Selzthal der A 9 Pyhrn Autobahn
an und bindet über den bestehenden „Zubringer
Liezen" bei km 68,888 (alt) wieder in den Bestand
der B 146 Ennstal Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen
Aigen/Wörschach, Liezen/West und Liezen/Ost
mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Stainach, Aigen
im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen,
Lassing und Liezen aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. BO-146-05 im Maßstab 1:2000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.