Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
599_1990 AT

599. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 146 Ennstal Straße im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 599. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 146 Ennstal Straße im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 146 Ennstal Straße wird

im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im

Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen,

Lassing und Liezen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 53,980, unterführt anschließend die Bahnlinie

der ÖBB Bischofshofen-Selzthal, überbrückt die

Enns vor und nach der Anschlußstelle Aigen/Wörschach,

führt in der Folge nördlich der Enns über

die Anschlußstelle Liezen/West nach neuerlicher

Unterführung der vorangeführten Bahnlinie der

ÖBB zur Anschlußstelle Liezen/Ost bei km 69,00

(neu), schließt dort an die Zu- und Abfahrtsstraße

der Anschlußstelle Selzthal der A 9 Pyhrn Autobahn

an und bindet über den bestehenden „Zubringer

Liezen" bei km 68,888 (alt) wieder in den Bestand

der B 146 Ennstal Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen

Aigen/Wörschach, Liezen/West und Liezen/Ost

mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Stainach, Aigen

im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen,

Lassing und Liezen aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. BO-146-05 im Maßstab 1:2000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →