Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
599_1977 AT

599. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Zivildienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 599. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Zivildienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 10. November 1977

zugestellten Erkenntnis vom 20. Oktober 1977,

G 21/77-26, die im § 74 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,

BGBl. Nr. 187/1974, in der Fassung der

Kundmachung BGBl. Nr. 235/1977 enthaltenen

Worte „Ibis zum 31. Dezember 1975" als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. September 1978 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →